Wohnsitz anmelden in Wittenberg
Fuer Einwohnerinnen und Einwohner von Wittenberg fasst diese Seite zusammen, was bei Wohnsitz anmelden rechtlich und praktisch zu beachten ist.
Als Stadt in Sachsen-Anhalt mit etwa 30.000 Einwohnern verfuegt Wittenberg ueber eine eigene Meldebehoerde, die fuer dieses Anliegen zustaendig ist.
Online moeglichKurzueberblick
Wer in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zustaendigen Meldebehoerde anmelden.
| Rechtsgrundlage | § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) |
|---|---|
| Frist | Zwei Wochen nach dem Einzug |
| Kosten | Kostenlos |
| Dauer | Meist sofort bei persoenlicher Vorsprache, bei Terminvergabe je nach Verfuegbarkeit |
Benoetigte Unterlagen
- Gueltiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestaetigung nach § 19 BMG
- Bei mehreren Wohnungen: Angabe zur Hauptwohnung
So laeuft es ab
- Termin bei der Meldebehoerde vereinbaren, sofern erforderlich
- Wohnungsgeberbestaetigung vom Vermieter oder Eigentuemer einholen
- Persoenlich vorsprechen oder, sofern angeboten, online anmelden
- Meldebestaetigung entgegennehmen und aufbewahren
Wo Sie das erledigen
Zustaendig ist die Verwaltung der Stadt Wittenberg, konkret die dortige Meldebehoerde. Verbindliche Informationen finden Sie stets auf dem offiziellen Portal.
Praktischer Hinweis
Ein Ausdruck der wichtigsten Eckdaten dieser Seite kann beim Behoerdengang als Gedaechtnisstuetze dienen.
Haeufige Fragen
An wen wende ich mich bei Rueckfragen?
Direkter Ansprechpartner ist die Meldebehoerde von Wittenberg. Kontaktwege finden Sie auf dem offiziellen Verwaltungsportal der Stadt.
Brauche ich einen Termin?
Das haengt von der jeweiligen Meldebehoerde ab. Viele Kommunen empfehlen oder verlangen inzwischen eine vorherige Terminbuchung.
Kann ich das auch online erledigen?
Ob Wittenberg einen Online-Weg fuer Wohnsitz anmelden anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot waechst laufend.
Ist die Anmeldung kostenlos?
Ja, die Anmeldung eines Wohnsitzes ist nach dem Bundesmeldegesetz gebuehrenfrei.
Was passiert bei verspaeteter Anmeldung?
Eine verspaetete, unrichtige oder unvollstaendige Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 BMG und kann mit einem Bussgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Brauche ich die Wohnungsgeberbestaetigung wirklich?
Ja, seit 2015 ist sie gesetzlich vorgeschrieben und muss bei der Anmeldung vorgelegt werden.
Bundesweite Regelungen sind nach dem Bundesmeldegesetz recherchiert, oertliche Gebuehren und Ablaeufe koennen abweichen.