Einfache Melderegisterauskunft in Wiesbaden
Egal ob Sie neu nach Wiesbaden ziehen oder dort bereits wohnen: Fuer Einfache Melderegisterauskunft gilt ueberall dasselbe Bundesmeldegesetz, die folgende Uebersicht ordnet es fuer Sie ein.
Wiesbaden in Hessen zaehlt rund 288.850 Einwohner. Groesse und Lage der Stadt aendern nichts an den bundesweit geltenden Regeln zu diesem Thema.
Kurz gesagt
Wer eine Person sucht, kann bei der zustaendigen Meldebehoerde eine einfache Auskunft aus dem Melderegister beantragen.
| Rechtsgrundlage | § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) |
|---|---|
| Frist | Keine gesetzliche Frist, Beantragung bei Bedarf |
| Kosten | Kommunal unterschiedlich, meist 5 bis 12 Euro |
| Dauer | Bei persoenlicher Vorsprache meist sofort, schriftlich einige Werktage |
Was Sie mitbringen muessen
- Moeglichst vollstaendige Angaben zur gesuchten Person (Name, letzte bekannte Anschrift)
- Angabe des Verwendungszwecks
So laeuft es ab
- Angaben zur gesuchten Person zusammenstellen
- Bei der vermuteten Meldebehoerde anfragen
- Verwendungszweck angeben (privat oder gewerblich)
- Gebuehr entrichten, Auskunft erhalten
Die richtige Anlaufstelle in Wiesbaden
Zustaendig ist die Meldebehoerde der Stadt Wiesbaden im Bundesland Hessen. Da wir keine eigene Behoerde sind, verlinken wir auf das offizielle Verwaltungsportal.
Praktischer Hinweis
Bei Fragen zur genauen Zustaendigkeit innerhalb der Verwaltung hilft oft ein kurzer Anruf beim allgemeinen Buergerservice der Stadt.
Fragen und Antworten
Kann ich das auch online erledigen?
Ob Wiesbaden einen Online-Weg fuer Einfache Melderegisterauskunft anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot waechst laufend.
Was mache ich, wenn Angaben fehlerhaft im Melderegister stehen?
Wenden Sie sich an die Meldebehoerde von Wiesbaden, um eine Berichtigung zu veranlassen.
Ist das Anliegen fuer alle Einwohner von Wiesbaden gleich geregelt?
Ja, die gesetzliche Grundlage gilt einheitlich fuer alle in Wiesbaden gemeldeten Personen, unabhaengig von individuellen Umstaenden.
Gibt es eine bundesweite Personensuche?
Nein, es gibt keine zentrale Datenbank. Angefragt wird immer bei der Gemeinde, in der die Person vermutlich gemeldet ist.
Wird die Gebuehr auch bei erfolgloser Suche faellig?
Ja, die Gebuehr faellt auch bei einer Negativauskunft an, wenn keine passende Person gefunden wird.
Was ist, wenn die gesuchte Person eine Auskunftssperre hat?
Dann erhalten Sie eine neutrale Antwort, aus der sich nicht ablesen laesst, ob eine Sperre vorliegt.
Bundesweite Regelungen sind nach dem Bundesmeldegesetz recherchiert, oertliche Gebuehren und Ablaeufe koennen abweichen.