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Zweitwohnsitz anmelden in Waldems

In Waldems gilt fuer Zweitwohnsitz anmelden dieselbe gesetzliche Grundlage wie ueberall in Deutschland, die konkrete Zustaendigkeit liegt aber bei der oertlichen Meldebehoerde.

Als Stadt in Hessen mit etwa 5.782 Einwohnern verfuegt Waldems ueber eine eigene Meldebehoerde, die fuer dieses Anliegen zustaendig ist.

Im Ueberblick

Wer neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung nutzt, muss diese als Nebenwohnung anmelden.

Rechtsgrundlage§ 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
FristZwei Wochen nach Bezug der Nebenwohnung
KostenAnmeldung kostenlos, in vielen Gemeinden faellt zusaetzlich eine Zweitwohnungssteuer an
DauerMeist sofort bei persoenlicher Vorsprache

Benoetigte Unterlagen

  • Gueltiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestaetigung der Nebenwohnung

Diese Schritte sind noetig

  • Wohnungsgeberbestaetigung der Nebenwohnung einholen
  • Bei der Meldebehoerde der Nebenwohnung anmelden
  • Pruefen, ob die Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer erhebt
  • Meldebestaetigung aufbewahren

Wo Sie das erledigen

In Waldems uebernimmt die oertliche Meldebehoerde diese Aufgabe. Aktuelle Kontaktwege finden Sie auf dem offiziellen Portal der Stadt.

Praktischer Hinweis

Wer eine Vollmacht nutzen moechte, sollte vorab pruefen, ob die Meldebehoerde das fuer Zweitwohnsitz anmelden generell zulaesst.

Fragen und Antworten

Gelten die Regeln in Waldems anders als anderswo?

Die gesetzlichen Grundlagen sind bundesweit einheitlich. Unterschiede gibt es vor allem bei kommunalen Gebuehren und der technischen Umsetzung, etwa Online-Angeboten.

Brauche ich einen Termin?

Das haengt von der jeweiligen Meldebehoerde ab. Viele Kommunen empfehlen oder verlangen inzwischen eine vorherige Terminbuchung.

Ist das Anliegen fuer alle Einwohner von Waldems gleich geregelt?

Ja, die gesetzliche Grundlage gilt einheitlich fuer alle in Waldems gemeldeten Personen, unabhaengig von individuellen Umstaenden.

Muss ich fuer eine Zweitwohnung Steuern zahlen?

Das haengt von der jeweiligen Gemeinde ab, viele erheben eine Zweitwohnungssteuer, andere nicht.

Wo melde ich die Zweitwohnung ab?

Wahlweise bei der Meldebehoerde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung.

Was gilt als Hauptwohnung bei mehreren Wohnungen?

In der Regel die vorwiegend genutzte Wohnung, bei Verheirateten meist die gemeinsame Familienwohnung.

Die bundesweiten Angaben zu Rechtsgrundlage und Frist stammen aus dem Bundesmeldegesetz. Kommunale Gebuehren sind als Spanne angegeben, da sie je Gemeinde per Satzung unterschiedlich festgelegt werden.

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