Wohnsitz ummelden in Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Diese Uebersicht zu Wohnsitz ummelden in Universitäts- und Hansestadt Greifswald zeigt Rechtsgrundlage, Frist und Ablauf auf einen Blick.
Universitäts- und Hansestadt Greifswald liegt im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und hat rund 52.731 Einwohner. Die Meldebehoerde vor Ort bearbeitet entsprechend viele Anliegen dieser Art.
Online moeglichAuf einen Blick
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genuegt die Anmeldung am neuen Wohnort, eine gesonderte Abmeldung am alten Wohnort ist nicht noetig.
| Rechtsgrundlage | § 17 Absatz 1 und 2 Bundesmeldegesetz (BMG) |
|---|---|
| Frist | Zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung |
| Kosten | Kostenlos |
| Dauer | Meist sofort bei persoenlicher Vorsprache |
Benoetigte Unterlagen
- Gueltiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestaetigung der neuen Wohnung
So laeuft es ab
- Wohnungsgeberbestaetigung der neuen Wohnung besorgen
- Bei der Meldebehoerde des neuen Wohnorts anmelden
- Die bisherige Meldebehoerde wird automatisch informiert
- Neue Meldebestaetigung aufbewahren
Wo Sie das erledigen
Zustaendig ist die Meldebehoerde der Stadt Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Da wir keine eigene Behoerde sind, verlinken wir auf das offizielle Verwaltungsportal.
Praktischer Hinweis
Ein Blick auf das Online-Portal der Stadt vor dem Termin zeigt oft, ob fuer Wohnsitz ummelden ein Formular vorab ausgefuellt werden kann.
Kurz beantwortet
Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht in Universitäts- und Hansestadt Greifswald?
Ausnahmen sind im Bundesmeldegesetz eng geregelt und gelten unabhaengig vom Wohnort. Im Zweifel klaert die Meldebehoerde von Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Einzelfall.
Gelten die Regeln in Universitäts- und Hansestadt Greifswald anders als anderswo?
Die gesetzlichen Grundlagen sind bundesweit einheitlich. Unterschiede gibt es vor allem bei kommunalen Gebuehren und der technischen Umsetzung, etwa Online-Angeboten.
An wen wende ich mich bei Rueckfragen?
Direkter Ansprechpartner ist die Meldebehoerde von Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Kontaktwege finden Sie auf dem offiziellen Verwaltungsportal der Stadt.
Muss ich mich am alten Wohnort extra abmelden?
Nein, bei einem Umzug innerhalb Deutschlands entfaellt die Abmeldung. Die neue Meldebehoerde informiert die alte automatisch.
Was ist, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?
Auch ein Umzug innerhalb derselben Gemeinde muss der Meldebehoerde innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden.
Gilt die Frist auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Familie?
Ja, die Meldepflicht gilt unabhaengig vom Grund des Umzugs, sobald sich die Hauptanschrift aendert.
Alle Angaben ohne Gewaehr. Fuer verbindliche Auskuenfte wenden Sie sich an die zustaendige Meldebehoerde vor Ort.
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