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Wohnsitz anmelden in Stralsund

Diese Uebersicht zu Wohnsitz anmelden in Stralsund zeigt Rechtsgrundlage, Frist und Ablauf auf einen Blick.

Fuer die rund 58.976 Einwohnerinnen und Einwohner von Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) gilt bei diesem Anliegen eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage.

Online moeglich

Kurz gesagt

Wer in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zustaendigen Meldebehoerde anmelden.

Rechtsgrundlage§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
FristZwei Wochen nach dem Einzug
KostenKostenlos
DauerMeist sofort bei persoenlicher Vorsprache, bei Terminvergabe je nach Verfuegbarkeit

Was Sie mitbringen muessen

  • Gueltiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestaetigung nach § 19 BMG
  • Bei mehreren Wohnungen: Angabe zur Hauptwohnung

Der Ablauf Schritt fuer Schritt

  • Termin bei der Meldebehoerde vereinbaren, sofern erforderlich
  • Wohnungsgeberbestaetigung vom Vermieter oder Eigentuemer einholen
  • Persoenlich vorsprechen oder, sofern angeboten, online anmelden
  • Meldebestaetigung entgegennehmen und aufbewahren

Die richtige Anlaufstelle in Stralsund

Fuer Stralsund ist die kommunale Meldebehoerde zustaendig. Wir nennen keine Telefonnummern oder Adressen, sondern verlinken direkt auf die offizielle Quelle.

Praktischer Hinweis

Digitale Angebote werden laufend ausgebaut, es lohnt sich daher, auch bei einem frueheren negativen Ergebnis erneut auf dem Portal der Stadt nachzuschauen.

Kurz beantwortet

An wen wende ich mich bei Rueckfragen?

Direkter Ansprechpartner ist die Meldebehoerde von Stralsund. Kontaktwege finden Sie auf dem offiziellen Verwaltungsportal der Stadt.

Was mache ich, wenn Angaben fehlerhaft im Melderegister stehen?

Wenden Sie sich an die Meldebehoerde von Stralsund, um eine Berichtigung zu veranlassen.

Was kostet mich das in Stralsund konkret?

Bundesweite Gebuehren nennen wir exakt, kommunale Gebuehren als Spanne, da sie je nach Satzung der Stadt Stralsund unterschiedlich ausfallen koennen.

Ist die Anmeldung kostenlos?

Ja, die Anmeldung eines Wohnsitzes ist nach dem Bundesmeldegesetz gebuehrenfrei.

Was passiert bei verspaeteter Anmeldung?

Eine verspaetete, unrichtige oder unvollstaendige Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 BMG und kann mit einem Bussgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Brauche ich die Wohnungsgeberbestaetigung wirklich?

Ja, seit 2015 ist sie gesetzlich vorgeschrieben und muss bei der Anmeldung vorgelegt werden.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsgrundlagen und Fristen sind recherchiert, kommunale Details koennen sich aendern.

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