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Wohnsitz ummelden in Rheda-Wiedenbrück

Wer in Rheda-Wiedenbrück eine Wohnsitz ummelden erledigen muss, findet hier die wichtigsten Eckdaten: Rechtsgrundlage, Frist, Kosten und die noetigen Unterlagen im Ueberblick.

Rheda-Wiedenbrück in Nordrhein-Westfalen zaehlt rund 46.123 Einwohner. Groesse und Lage der Stadt aendern nichts an den bundesweit geltenden Regeln zu diesem Thema.

Online moeglich

Auf einen Blick

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genuegt die Anmeldung am neuen Wohnort, eine gesonderte Abmeldung am alten Wohnort ist nicht noetig.

Rechtsgrundlage§ 17 Absatz 1 und 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
FristZwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung
KostenKostenlos
DauerMeist sofort bei persoenlicher Vorsprache

Benoetigte Unterlagen

  • Gueltiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestaetigung der neuen Wohnung

Diese Schritte sind noetig

  • Wohnungsgeberbestaetigung der neuen Wohnung besorgen
  • Bei der Meldebehoerde des neuen Wohnorts anmelden
  • Die bisherige Meldebehoerde wird automatisch informiert
  • Neue Meldebestaetigung aufbewahren

Wo Sie das erledigen

Zustaendig ist die Meldebehoerde der Stadt Rheda-Wiedenbrück im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Da wir keine eigene Behoerde sind, verlinken wir auf das offizielle Verwaltungsportal.

Praktischer Hinweis

Wer mehrere Anliegen gleichzeitig erledigen kann, etwa Wohnsitz ummelden zusammen mit einer weiteren Meldeangelegenheit, spart sich einen zusaetzlichen Termin.

Fragen und Antworten

Was kostet mich das in Rheda-Wiedenbrück konkret?

Bundesweite Gebuehren nennen wir exakt, kommunale Gebuehren als Spanne, da sie je nach Satzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück unterschiedlich ausfallen koennen.

Was mache ich, wenn Angaben fehlerhaft im Melderegister stehen?

Wenden Sie sich an die Meldebehoerde von Rheda-Wiedenbrück, um eine Berichtigung zu veranlassen.

Kann ich das auch online erledigen?

Ob Rheda-Wiedenbrück einen Online-Weg fuer Wohnsitz ummelden anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot waechst laufend.

Muss ich mich am alten Wohnort extra abmelden?

Nein, bei einem Umzug innerhalb Deutschlands entfaellt die Abmeldung. Die neue Meldebehoerde informiert die alte automatisch.

Was ist, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?

Auch ein Umzug innerhalb derselben Gemeinde muss der Meldebehoerde innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden.

Gilt die Frist auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Familie?

Ja, die Meldepflicht gilt unabhaengig vom Grund des Umzugs, sobald sich die Hauptanschrift aendert.

Bundesweite Regelungen sind nach dem Bundesmeldegesetz recherchiert, oertliche Gebuehren und Ablaeufe koennen abweichen.

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