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Wohnungsgeberbestätigung in Regensburg

Wer sich in Regensburg mit Wohnungsgeberbestätigung beschaeftigt, sollte die gesetzlichen Grundlagen kennen. Diese Uebersicht liefert sie kompakt.

Regensburg in Bayern zaehlt rund 151.389 Einwohner. Groesse und Lage der Stadt aendern nichts an den bundesweit geltenden Regeln zu diesem Thema.

Kurzueberblick

Der Vermieter oder Eigentuemer bestaetigt schriftlich den Einzug, diese Bestaetigung ist fuer die Anmeldung zwingend vorzulegen.

Rechtsgrundlage§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
FristDer Wohnungsgeber muss die Bestaetigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug aushaendigen
KostenGesetzlich kostenlos, darf nicht in Rechnung gestellt werden
DauerSollte unmittelbar bei Einzug ausgehaendigt werden

Benoetigte Unterlagen

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen aller einziehenden Personen

So laeuft es ab

  • Bestaetigung vom Vermieter oder Eigentuemer anfordern
  • Vollstaendigkeit der Angaben pruefen (Name, Anschrift, Einzugsdatum)
  • Bestaetigung bei der Anmeldung vorlegen

Wo Sie das erledigen

Die Meldebehoerde von Regensburg, im Bundesland Bayern, ist fuer dieses Anliegen zustaendig. Fuer verbindliche Termine und Formulare verweisen wir auf die offizielle Seite.

Praktischer Hinweis

Digitale Angebote werden laufend ausgebaut, es lohnt sich daher, auch bei einem frueheren negativen Ergebnis erneut auf dem Portal der Stadt nachzuschauen.

Haeufige Fragen

Was kostet mich das in Regensburg konkret?

Bundesweite Gebuehren nennen wir exakt, kommunale Gebuehren als Spanne, da sie je nach Satzung der Stadt Regensburg unterschiedlich ausfallen koennen.

Welche Unterlagen sollte ich zusaetzlich bereithalten?

Neben den genannten Pflichtunterlagen kann es je nach Einzelfall sinnvoll sein, weitere Nachweise mitzubringen, etwa bei besonderen Wohnsituationen.

Kann ich das auch online erledigen?

Ob Regensburg einen Online-Weg fuer Wohnungsgeberbestätigung anbietet, entnehmen Sie am besten dem Verwaltungsportal der Stadt, das Angebot waechst laufend.

Darf der Vermieter dafuer Geld verlangen?

Nein, die Ausstellung ist gesetzlich kostenlos.

Was droht bei verweigerter Bestaetigung?

Dem Wohnungsgeber droht ein Bussgeld bis zu 1.000 Euro, bei einer Scheinanmeldung bis zu 50.000 Euro.

Ersetzt der Mietvertrag die Bestaetigung?

Nein, beide Dokumente sind getrennt und erfuellen unterschiedliche Zwecke.

Alle Angaben ohne Gewaehr. Fuer verbindliche Auskuenfte wenden Sie sich an die zustaendige Meldebehoerde vor Ort.

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