Zweitwohnsitz anmelden in Nürnberg
Fuer Einwohnerinnen und Einwohner von Nürnberg fasst diese Seite zusammen, was bei Zweitwohnsitz anmelden rechtlich und praktisch zu beachten ist.
Nürnberg (Bayern) zaehlt rund 515.543 Einwohner. Die Ablaeufe bei der Meldebehoerde folgen dabei denselben bundesweiten Vorgaben wie in kleineren oder groesseren Gemeinden.
Kurz gesagt
Wer neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung nutzt, muss diese als Nebenwohnung anmelden.
| Rechtsgrundlage | § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) |
|---|---|
| Frist | Zwei Wochen nach Bezug der Nebenwohnung |
| Kosten | Anmeldung kostenlos, in vielen Gemeinden faellt zusaetzlich eine Zweitwohnungssteuer an |
| Dauer | Meist sofort bei persoenlicher Vorsprache |
Benoetigte Unterlagen
- Gueltiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestaetigung der Nebenwohnung
So laeuft es ab
- Wohnungsgeberbestaetigung der Nebenwohnung einholen
- Bei der Meldebehoerde der Nebenwohnung anmelden
- Pruefen, ob die Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer erhebt
- Meldebestaetigung aufbewahren
Wo Sie das erledigen
Die oertliche Meldebehoerde in Nürnberg (Bayern) ist Ihr Ansprechpartner. Aktuelle Formulare und Terminbuchung finden Sie auf dem Verwaltungsportal der Stadt.
Praktischer Hinweis
Ein Blick auf das Online-Portal der Stadt vor dem Termin zeigt oft, ob fuer Zweitwohnsitz anmelden ein Formular vorab ausgefuellt werden kann.
Haeufige Fragen
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Je nach Anliegen kann eine verspaetete Meldung eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz darstellen. Handeln Sie moeglichst zeitnah, auch nachtraeglich.
Gelten die Regeln in Nürnberg anders als anderswo?
Die gesetzlichen Grundlagen sind bundesweit einheitlich. Unterschiede gibt es vor allem bei kommunalen Gebuehren und der technischen Umsetzung, etwa Online-Angeboten.
An wen wende ich mich bei Rueckfragen?
Direkter Ansprechpartner ist die Meldebehoerde von Nürnberg. Kontaktwege finden Sie auf dem offiziellen Verwaltungsportal der Stadt.
Muss ich fuer eine Zweitwohnung Steuern zahlen?
Das haengt von der jeweiligen Gemeinde ab, viele erheben eine Zweitwohnungssteuer, andere nicht.
Wo melde ich die Zweitwohnung ab?
Wahlweise bei der Meldebehoerde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung.
Was gilt als Hauptwohnung bei mehreren Wohnungen?
In der Regel die vorwiegend genutzte Wohnung, bei Verheirateten meist die gemeinsame Familienwohnung.
Bundesweite Regelungen sind nach dem Bundesmeldegesetz recherchiert, oertliche Gebuehren und Ablaeufe koennen abweichen.