Zweitwohnsitz anmelden in Kastellaun
Wer in Kastellaun wohnt oder hinzieht, kommt an Zweitwohnsitz anmelden frueher oder spaeter nicht vorbei. Diese Uebersicht bereitet Sie darauf vor.
Kastellaun in Rheinland-Pfalz zaehlt rund 5.285 Einwohner. Groesse und Lage der Stadt aendern nichts an den bundesweit geltenden Regeln zu diesem Thema.
Auf einen Blick
Wer neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung nutzt, muss diese als Nebenwohnung anmelden.
| Rechtsgrundlage | § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) |
|---|---|
| Frist | Zwei Wochen nach Bezug der Nebenwohnung |
| Kosten | Anmeldung kostenlos, in vielen Gemeinden faellt zusaetzlich eine Zweitwohnungssteuer an |
| Dauer | Meist sofort bei persoenlicher Vorsprache |
Benoetigte Unterlagen
- Gueltiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestaetigung der Nebenwohnung
So laeuft es ab
- Wohnungsgeberbestaetigung der Nebenwohnung einholen
- Bei der Meldebehoerde der Nebenwohnung anmelden
- Pruefen, ob die Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer erhebt
- Meldebestaetigung aufbewahren
Wo Sie das erledigen
Zustaendig ist die Meldebehoerde der Stadt Kastellaun im Bundesland Rheinland-Pfalz. Da wir keine eigene Behoerde sind, verlinken wir auf das offizielle Verwaltungsportal.
Praktischer Hinweis
Ein praktischer Tipp: Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit, Kopien werden bei den meisten Meldebehoerden nicht akzeptiert.
Kurz beantwortet
Was kostet mich das in Kastellaun konkret?
Bundesweite Gebuehren nennen wir exakt, kommunale Gebuehren als Spanne, da sie je nach Satzung der Stadt Kastellaun unterschiedlich ausfallen koennen.
Gelten die Regeln in Kastellaun anders als anderswo?
Die gesetzlichen Grundlagen sind bundesweit einheitlich. Unterschiede gibt es vor allem bei kommunalen Gebuehren und der technischen Umsetzung, etwa Online-Angeboten.
An wen wende ich mich bei Rueckfragen?
Direkter Ansprechpartner ist die Meldebehoerde von Kastellaun. Kontaktwege finden Sie auf dem offiziellen Verwaltungsportal der Stadt.
Muss ich fuer eine Zweitwohnung Steuern zahlen?
Das haengt von der jeweiligen Gemeinde ab, viele erheben eine Zweitwohnungssteuer, andere nicht.
Wo melde ich die Zweitwohnung ab?
Wahlweise bei der Meldebehoerde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung.
Was gilt als Hauptwohnung bei mehreren Wohnungen?
In der Regel die vorwiegend genutzte Wohnung, bei Verheirateten meist die gemeinsame Familienwohnung.
Die bundesweiten Angaben zu Rechtsgrundlage und Frist stammen aus dem Bundesmeldegesetz. Kommunale Gebuehren sind als Spanne angegeben, da sie je Gemeinde per Satzung unterschiedlich festgelegt werden.