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Erweiterte Melderegisterauskunft in Greven

Diese Seite ordnet ein, was in Greven fuer Erweiterte Melderegisterauskunft wichtig ist: von der Frist bis zu den benoetigten Unterlagen.

In Greven (Nordrhein-Westfalen), einer Stadt mit etwa 35.080 Einwohnern, gilt fuer dieses Anliegen dasselbe Bundesmeldegesetz wie in jeder anderen deutschen Gemeinde.

Kurzueberblick

Die erweiterte Auskunft liefert zusaetzliche Daten wie frühere Anschriften oder Familienstand, erfordert aber ein berechtigtes Interesse.

Rechtsgrundlage§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
FristKeine gesetzliche Frist, Beantragung bei Bedarf
KostenKommunal unterschiedlich, meist 14 bis 19 Euro
DauerSchriftlich meist einige Werktage

Benoetigte Unterlagen

  • Angaben zur gesuchten Person
  • Nachweis oder Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses

Diese Schritte sind noetig

  • Berechtigtes Interesse pruefen und darlegen
  • Antrag bei der zustaendigen Meldebehoerde stellen
  • Gebuehr entrichten
  • Auskunft erhalten

Wo Sie das erledigen

In Greven uebernimmt die oertliche Meldebehoerde diese Aufgabe. Aktuelle Kontaktwege finden Sie auf dem offiziellen Portal der Stadt.

Praktischer Hinweis

Digitale Angebote werden laufend ausgebaut, es lohnt sich daher, auch bei einem frueheren negativen Ergebnis erneut auf dem Portal der Stadt nachzuschauen.

Fragen und Antworten

Was kostet mich das in Greven konkret?

Bundesweite Gebuehren nennen wir exakt, kommunale Gebuehren als Spanne, da sie je nach Satzung der Stadt Greven unterschiedlich ausfallen koennen.

Brauche ich einen Termin?

Das haengt von der jeweiligen Meldebehoerde ab. Viele Kommunen empfehlen oder verlangen inzwischen eine vorherige Terminbuchung.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Je nach Anliegen kann eine verspaetete Meldung eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz darstellen. Handeln Sie moeglichst zeitnah, auch nachtraeglich.

Wer bekommt eine erweiterte Auskunft?

Nur wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, etwa fuer die Durchsetzung rechtlicher Ansprueche.

Was unterscheidet sie von der einfachen Auskunft?

Sie umfasst zusaetzliche Daten wie frühere Namen, Familienstand oder frühere Anschriften.

Kann die Auskunft verweigert werden?

Ja, bei Auskunftssperren oder wenn kein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.

Bundesweite Regelungen sind nach dem Bundesmeldegesetz recherchiert, oertliche Gebuehren und Ablaeufe koennen abweichen.

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