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Wohnsitz ummelden in Frechen

Diese Seite ist der Ausgangspunkt fuer alle, die in Frechen Wohnsitz ummelden erledigen muessen, mit allen rechtlichen und praktischen Eckdaten.

In Frechen (Nordrhein-Westfalen), einer Stadt mit etwa 52.309 Einwohnern, gilt fuer dieses Anliegen dasselbe Bundesmeldegesetz wie in jeder anderen deutschen Gemeinde.

Online moeglich

Im Ueberblick

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genuegt die Anmeldung am neuen Wohnort, eine gesonderte Abmeldung am alten Wohnort ist nicht noetig.

Rechtsgrundlage§ 17 Absatz 1 und 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
FristZwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung
KostenKostenlos
DauerMeist sofort bei persoenlicher Vorsprache

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Gueltiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestaetigung der neuen Wohnung

So laeuft es ab

  • Wohnungsgeberbestaetigung der neuen Wohnung besorgen
  • Bei der Meldebehoerde des neuen Wohnorts anmelden
  • Die bisherige Meldebehoerde wird automatisch informiert
  • Neue Meldebestaetigung aufbewahren

Zustaendige Stelle in Frechen

Die Meldebehoerde von Frechen, im Bundesland Nordrhein-Westfalen, ist fuer dieses Anliegen zustaendig. Fuer verbindliche Termine und Formulare verweisen wir auf die offizielle Seite.

Praktischer Hinweis

Ein Ausdruck der wichtigsten Eckdaten dieser Seite kann beim Behoerdengang als Gedaechtnisstuetze dienen.

Kurz beantwortet

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Je nach Anliegen kann eine verspaetete Meldung eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz darstellen. Handeln Sie moeglichst zeitnah, auch nachtraeglich.

Was mache ich, wenn Angaben fehlerhaft im Melderegister stehen?

Wenden Sie sich an die Meldebehoerde von Frechen, um eine Berichtigung zu veranlassen.

An wen wende ich mich bei Rueckfragen?

Direkter Ansprechpartner ist die Meldebehoerde von Frechen. Kontaktwege finden Sie auf dem offiziellen Verwaltungsportal der Stadt.

Muss ich mich am alten Wohnort extra abmelden?

Nein, bei einem Umzug innerhalb Deutschlands entfaellt die Abmeldung. Die neue Meldebehoerde informiert die alte automatisch.

Was ist, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?

Auch ein Umzug innerhalb derselben Gemeinde muss der Meldebehoerde innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden.

Gilt die Frist auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Familie?

Ja, die Meldepflicht gilt unabhaengig vom Grund des Umzugs, sobald sich die Hauptanschrift aendert.

Bundesweite Regelungen sind nach dem Bundesmeldegesetz recherchiert, oertliche Gebuehren und Ablaeufe koennen abweichen.

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