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Erweiterte Melderegisterauskunft in Frankfurt am Main

Fuer Einwohnerinnen und Einwohner von Frankfurt am Main fasst diese Seite zusammen, was bei Erweiterte Melderegisterauskunft rechtlich und praktisch zu beachten ist.

Frankfurt am Main, gelegen in Hessen, hat etwa 650.000 Einwohner. Die Zustaendigkeit der Meldebehoerde aendert sich dadurch nicht gegenueber anderen Gemeinden.

Im Ueberblick

Die erweiterte Auskunft liefert zusaetzliche Daten wie frühere Anschriften oder Familienstand, erfordert aber ein berechtigtes Interesse.

Rechtsgrundlage§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
FristKeine gesetzliche Frist, Beantragung bei Bedarf
KostenKommunal unterschiedlich, meist 14 bis 19 Euro
DauerSchriftlich meist einige Werktage

Was Sie mitbringen muessen

  • Angaben zur gesuchten Person
  • Nachweis oder Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses

Diese Schritte sind noetig

  • Berechtigtes Interesse pruefen und darlegen
  • Antrag bei der zustaendigen Meldebehoerde stellen
  • Gebuehr entrichten
  • Auskunft erhalten

Die richtige Anlaufstelle in Frankfurt am Main

Die Meldebehoerde von Frankfurt am Main, im Bundesland Hessen, ist fuer dieses Anliegen zustaendig. Fuer verbindliche Termine und Formulare verweisen wir auf die offizielle Seite.

Praktischer Hinweis

Ein praktischer Tipp: Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit, Kopien werden bei den meisten Meldebehoerden nicht akzeptiert.

Fragen und Antworten

Was kostet mich das in Frankfurt am Main konkret?

Bundesweite Gebuehren nennen wir exakt, kommunale Gebuehren als Spanne, da sie je nach Satzung der Stadt Frankfurt am Main unterschiedlich ausfallen koennen.

Gelten die Regeln in Frankfurt am Main anders als anderswo?

Die gesetzlichen Grundlagen sind bundesweit einheitlich. Unterschiede gibt es vor allem bei kommunalen Gebuehren und der technischen Umsetzung, etwa Online-Angeboten.

Ist das Anliegen fuer alle Einwohner von Frankfurt am Main gleich geregelt?

Ja, die gesetzliche Grundlage gilt einheitlich fuer alle in Frankfurt am Main gemeldeten Personen, unabhaengig von individuellen Umstaenden.

Wer bekommt eine erweiterte Auskunft?

Nur wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, etwa fuer die Durchsetzung rechtlicher Ansprueche.

Was unterscheidet sie von der einfachen Auskunft?

Sie umfasst zusaetzliche Daten wie frühere Namen, Familienstand oder frühere Anschriften.

Kann die Auskunft verweigert werden?

Ja, bei Auskunftssperren oder wenn kein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.

Bundesweite Regelungen sind nach dem Bundesmeldegesetz recherchiert, oertliche Gebuehren und Ablaeufe koennen abweichen.

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