Wohnsitz ummelden in Düsseldorf
Diese Seite fasst zusammen, was fuer Wohnsitz ummelden in Düsseldorf gilt, gestuetzt auf das bundesweit einheitliche Melderecht.
Fuer die rund 618.685 Einwohnerinnen und Einwohner von Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) gilt bei diesem Anliegen eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage.
Online moeglichDas Wichtigste zuerst
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genuegt die Anmeldung am neuen Wohnort, eine gesonderte Abmeldung am alten Wohnort ist nicht noetig.
| Rechtsgrundlage | § 17 Absatz 1 und 2 Bundesmeldegesetz (BMG) |
|---|---|
| Frist | Zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung |
| Kosten | Kostenlos |
| Dauer | Meist sofort bei persoenlicher Vorsprache |
Was Sie mitbringen muessen
- Gueltiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestaetigung der neuen Wohnung
So laeuft es ab
- Wohnungsgeberbestaetigung der neuen Wohnung besorgen
- Bei der Meldebehoerde des neuen Wohnorts anmelden
- Die bisherige Meldebehoerde wird automatisch informiert
- Neue Meldebestaetigung aufbewahren
Die richtige Anlaufstelle in Düsseldorf
Die Meldebehoerde in Düsseldorf bearbeitet dieses Anliegen fuer alle dort gemeldeten Personen. Aktuelle Details entnehmen Sie bitte dem offiziellen Verwaltungsportal.
Praktischer Hinweis
Ein Ausdruck der wichtigsten Eckdaten dieser Seite kann beim Behoerdengang als Gedaechtnisstuetze dienen.
Fragen und Antworten
Gelten die Regeln in Düsseldorf anders als anderswo?
Die gesetzlichen Grundlagen sind bundesweit einheitlich. Unterschiede gibt es vor allem bei kommunalen Gebuehren und der technischen Umsetzung, etwa Online-Angeboten.
An wen wende ich mich bei Rueckfragen?
Direkter Ansprechpartner ist die Meldebehoerde von Düsseldorf. Kontaktwege finden Sie auf dem offiziellen Verwaltungsportal der Stadt.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Je nach Anliegen kann eine verspaetete Meldung eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz darstellen. Handeln Sie moeglichst zeitnah, auch nachtraeglich.
Muss ich mich am alten Wohnort extra abmelden?
Nein, bei einem Umzug innerhalb Deutschlands entfaellt die Abmeldung. Die neue Meldebehoerde informiert die alte automatisch.
Was ist, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?
Auch ein Umzug innerhalb derselben Gemeinde muss der Meldebehoerde innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden.
Gilt die Frist auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Familie?
Ja, die Meldepflicht gilt unabhaengig vom Grund des Umzugs, sobald sich die Hauptanschrift aendert.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsgrundlagen und Fristen sind recherchiert, kommunale Details koennen sich aendern.