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Wohnsitz anmelden in Dortmund

Wer in Dortmund wohnt oder hinzieht, kommt an Wohnsitz anmelden frueher oder spaeter nicht vorbei. Diese Uebersicht bereitet Sie darauf vor.

Die Stadt Dortmund in Nordrhein-Westfalen bringt es auf etwa 588.462 Einwohner. Die dortige Meldebehoerde folgt denselben Regeln wie jede andere in Deutschland.

Online moeglich

Kurz gesagt

Wer in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zustaendigen Meldebehoerde anmelden.

Rechtsgrundlage§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
FristZwei Wochen nach dem Einzug
KostenKostenlos
DauerMeist sofort bei persoenlicher Vorsprache, bei Terminvergabe je nach Verfuegbarkeit

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Gueltiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestaetigung nach § 19 BMG
  • Bei mehreren Wohnungen: Angabe zur Hauptwohnung

So laeuft es ab

  • Termin bei der Meldebehoerde vereinbaren, sofern erforderlich
  • Wohnungsgeberbestaetigung vom Vermieter oder Eigentuemer einholen
  • Persoenlich vorsprechen oder, sofern angeboten, online anmelden
  • Meldebestaetigung entgegennehmen und aufbewahren

Zustaendige Stelle in Dortmund

In Dortmund uebernimmt die oertliche Meldebehoerde diese Aufgabe. Aktuelle Kontaktwege finden Sie auf dem offiziellen Portal der Stadt.

Praktischer Hinweis

Ein Blick auf das Online-Portal der Stadt vor dem Termin zeigt oft, ob fuer Wohnsitz anmelden ein Formular vorab ausgefuellt werden kann.

Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Je nach Anliegen kann eine verspaetete Meldung eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz darstellen. Handeln Sie moeglichst zeitnah, auch nachtraeglich.

Was kostet mich das in Dortmund konkret?

Bundesweite Gebuehren nennen wir exakt, kommunale Gebuehren als Spanne, da sie je nach Satzung der Stadt Dortmund unterschiedlich ausfallen koennen.

An wen wende ich mich bei Rueckfragen?

Direkter Ansprechpartner ist die Meldebehoerde von Dortmund. Kontaktwege finden Sie auf dem offiziellen Verwaltungsportal der Stadt.

Ist die Anmeldung kostenlos?

Ja, die Anmeldung eines Wohnsitzes ist nach dem Bundesmeldegesetz gebuehrenfrei.

Was passiert bei verspaeteter Anmeldung?

Eine verspaetete, unrichtige oder unvollstaendige Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 BMG und kann mit einem Bussgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Brauche ich die Wohnungsgeberbestaetigung wirklich?

Ja, seit 2015 ist sie gesetzlich vorgeschrieben und muss bei der Anmeldung vorgelegt werden.

Die bundesweiten Angaben zu Rechtsgrundlage und Frist stammen aus dem Bundesmeldegesetz. Kommunale Gebuehren sind als Spanne angegeben, da sie je Gemeinde per Satzung unterschiedlich festgelegt werden.

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