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Zweitwohnsitz anmelden in Bergen auf Rügen

Diese Seite beantwortet die wichtigsten Fragen zu Zweitwohnsitz anmelden fuer Menschen, die in Bergen auf Rügen gemeldet sind oder sich dort anmelden wollen.

Mit rund 13.457 Einwohnern zaehlt Bergen auf Rügen zu den Staedten in Mecklenburg-Vorpommern, deren Meldebehoerde dieselben bundesweiten Ablaeufe anwendet wie ueberall sonst.

Im Ueberblick

Wer neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung nutzt, muss diese als Nebenwohnung anmelden.

Rechtsgrundlage§ 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
FristZwei Wochen nach Bezug der Nebenwohnung
KostenAnmeldung kostenlos, in vielen Gemeinden faellt zusaetzlich eine Zweitwohnungssteuer an
DauerMeist sofort bei persoenlicher Vorsprache

Benoetigte Unterlagen

  • Gueltiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestaetigung der Nebenwohnung

So laeuft es ab

  • Wohnungsgeberbestaetigung der Nebenwohnung einholen
  • Bei der Meldebehoerde der Nebenwohnung anmelden
  • Pruefen, ob die Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer erhebt
  • Meldebestaetigung aufbewahren

Wo Sie das erledigen

Die Meldebehoerde in Bergen auf Rügen bearbeitet dieses Anliegen fuer alle dort gemeldeten Personen. Aktuelle Details entnehmen Sie bitte dem offiziellen Verwaltungsportal.

Praktischer Hinweis

Ein Blick auf das Online-Portal der Stadt vor dem Termin zeigt oft, ob fuer Zweitwohnsitz anmelden ein Formular vorab ausgefuellt werden kann.

Haeufige Fragen

Was kostet mich das in Bergen auf Rügen konkret?

Bundesweite Gebuehren nennen wir exakt, kommunale Gebuehren als Spanne, da sie je nach Satzung der Stadt Bergen auf Rügen unterschiedlich ausfallen koennen.

An wen wende ich mich bei Rueckfragen?

Direkter Ansprechpartner ist die Meldebehoerde von Bergen auf Rügen. Kontaktwege finden Sie auf dem offiziellen Verwaltungsportal der Stadt.

Brauche ich einen Termin?

Das haengt von der jeweiligen Meldebehoerde ab. Viele Kommunen empfehlen oder verlangen inzwischen eine vorherige Terminbuchung.

Muss ich fuer eine Zweitwohnung Steuern zahlen?

Das haengt von der jeweiligen Gemeinde ab, viele erheben eine Zweitwohnungssteuer, andere nicht.

Wo melde ich die Zweitwohnung ab?

Wahlweise bei der Meldebehoerde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung.

Was gilt als Hauptwohnung bei mehreren Wohnungen?

In der Regel die vorwiegend genutzte Wohnung, bei Verheirateten meist die gemeinsame Familienwohnung.

Alle Angaben ohne Gewaehr. Fuer verbindliche Auskuenfte wenden Sie sich an die zustaendige Meldebehoerde vor Ort.

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