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Erweiterte Melderegisterauskunft in Artern

Fuer Erweiterte Melderegisterauskunft in Artern gelten die bundesweiten Vorgaben des Bundesmeldegesetzes, ergaenzt um Hinweise zur oertlichen Zustaendigkeit.

Die rund 6.462 Einwohner von Artern im Bundesland Thüringen profitieren von denselben bundesweit einheitlichen Regeln wie alle anderen Gemeinden.

Auf einen Blick

Die erweiterte Auskunft liefert zusaetzliche Daten wie frühere Anschriften oder Familienstand, erfordert aber ein berechtigtes Interesse.

Rechtsgrundlage§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
FristKeine gesetzliche Frist, Beantragung bei Bedarf
KostenKommunal unterschiedlich, meist 14 bis 19 Euro
DauerSchriftlich meist einige Werktage

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Angaben zur gesuchten Person
  • Nachweis oder Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses

So laeuft es ab

  • Berechtigtes Interesse pruefen und darlegen
  • Antrag bei der zustaendigen Meldebehoerde stellen
  • Gebuehr entrichten
  • Auskunft erhalten

Zustaendige Stelle in Artern

In Artern uebernimmt die oertliche Meldebehoerde diese Aufgabe. Aktuelle Kontaktwege finden Sie auf dem offiziellen Portal der Stadt.

Praktischer Hinweis

Ein Blick auf das Online-Portal der Stadt vor dem Termin zeigt oft, ob fuer Erweiterte Melderegisterauskunft ein Formular vorab ausgefuellt werden kann.

Haeufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Je nach Anliegen kann eine verspaetete Meldung eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz darstellen. Handeln Sie moeglichst zeitnah, auch nachtraeglich.

An wen wende ich mich bei Rueckfragen?

Direkter Ansprechpartner ist die Meldebehoerde von Artern. Kontaktwege finden Sie auf dem offiziellen Verwaltungsportal der Stadt.

Was kostet mich das in Artern konkret?

Bundesweite Gebuehren nennen wir exakt, kommunale Gebuehren als Spanne, da sie je nach Satzung der Stadt Artern unterschiedlich ausfallen koennen.

Wer bekommt eine erweiterte Auskunft?

Nur wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, etwa fuer die Durchsetzung rechtlicher Ansprueche.

Was unterscheidet sie von der einfachen Auskunft?

Sie umfasst zusaetzliche Daten wie frühere Namen, Familienstand oder frühere Anschriften.

Kann die Auskunft verweigert werden?

Ja, bei Auskunftssperren oder wenn kein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.

Die bundesweiten Angaben zu Rechtsgrundlage und Frist stammen aus dem Bundesmeldegesetz. Kommunale Gebuehren sind als Spanne angegeben, da sie je Gemeinde per Satzung unterschiedlich festgelegt werden.

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