Datenübermittlung an Behörden
Meldebehörden übermitteln Daten an andere öffentliche Stellen, soweit dies zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Meldebehörden übermitteln Daten an andere öffentliche Stellen, soweit dies zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung erforderlich ist.