Einfache Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung bestaetigt amtlich, unter welcher Anschrift eine Person mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist.
| Rechtsgrundlage | § 18 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) |
|---|---|
| Frist | Keine gesetzliche Frist, Beantragung bei Bedarf |
| Kosten | Kommunal unterschiedlich, meist 5 bis 15 Euro; kostenlos fuer Renten- und Kindergeldkasse |
Unterlagen
- Gueltiger Personalausweis oder Reisepass
- Online: Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID)
Ablauf
- Klaeren, ob die einfache oder erweiterte Bescheinigung verlangt wird
- Online-Angebot der Gemeinde pruefen
- Antrag persoenlich, online oder schriftlich stellen
- Bescheinigung entgegennehmen oder zugeschickt bekommen
Haeufige Fragen
Wofuer brauche ich eine Meldebescheinigung?
Banken, Versicherungen, Rentenversicherungstraeger und Behoerden verlangen sie haeufig als Adressnachweis.
Ist die Bescheinigung immer kostenpflichtig?
Nein, fuer die deutsche und auslaendische Rentenversicherung sowie die Kindergeldkasse ist sie in der Regel kostenlos.
Was mache ich bei einer Auskunftssperre?
Weisen Sie bei der Antragstellung auf eine bestehende Sperre hin, damit Ihre Daten entsprechend geschuetzt bleiben.